
1. Testamentsgestaltung
Bei der Testamentsgestaltung geht es um viel mehr, als nur darum, den eigenen letzten Willen niederzuschreiben. Es geht vielmehr darum, das eigene Vermögen, mitunter ein ganzes Lebenswerk, für die Nachwelt zu ordnen.
Der Testierende muss viele Eventualitäten der Zukunft bedenken, kann über Generationen hinweg bestimmen, was mit seiner Hinterlassenschaft geschieht und beeinflusst nicht selten das ganze Leben der Hinterbliebenen. Die Gestaltung der erbrechtlichen Lage ist deswegen höchstpersönlich. Der Testator sollte bestmöglich über die verschiedenen Möglichkeiten informiert sein, die das Erbrecht zur Verfügung stellt und er sollte seine Regelungen – auch wenn sie höchst differenziert sein mögen – so juristisch klar wie nur irgend möglich zu Papier bringen. Denn jede Unklarheit kann nach dem Tod zum Streit führen – also zu dem, was im Grunde genommen kein Erblasser will.
Die Erbrechtsexperten von Wellensiek sind Ihre Berater und Gesprächspartner im Zusammenhang mit jeder Art von letztwilliger Verfügung. Wir versetzen uns in Ihre persönliche Lage hinein, zeigen Ihnen Instrumente auf, die für Ihre persönliche Situation ideale Lösungen ergeben und helfen, den letzten Willen so zu formulieren, dass Missverständnisse und Auslegungsspielräume vermieden werden. Gerade in Sondersituationen schätzen unsere Mandanten unsere umfassende Erfahrung besonders. Solche Sondersituationen sind z.B.
- minderjährige Abkömmlinge
- Patchworkfamilien
- behinderte oder betreuungsbedürftige Erben oder Begünstigte (Behindertentestament)
- Regelungen über mehrere Generationen hinweg
- Schutz der Begünstigten vor Anrechnung des Nachlasses auf Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen
- Schutz der Begünstigten vor Zugriffen ihrer eigenen Gläubiger (Testament zugunsten insolventer Personen)
- schwierige Nachlassteilungen (schwer veräußerbare Gegenstände, zerstrittene Hinterbleibende)
- Unternehmertestamente