
Matthias Krämer ist Rechtsanwalt bei WELLENSIEK und seit dem Jahr 2016 am Standort Heidelberg in der Insolvenzverwaltung tätig. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung war Matthias Krämer zunächst mehrere Jahre als Rechtsanwalt im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A/Restrukturierung in internationalen Großkanzleien in Frankfurt am Main tätig. Im Anschluss hieran war Matthias Krämer als Leiter Recht und Personal sowie Compliance Officer in einem börsennotierten Projektentwicklers für den Bau von Photovoltaik-Großkraftanlagen in Hamburg tätig, bevor er in den Vorstand einer nicht-börsennotierten Aktiengesellschaft im Bereich der erneuerbaren Energien in Hamburg berufen wurde, wo er ebenfalls die Verantwortung für das Risikomanagement sowie die Bereiche Recht, Personal und Compliance übernahm. Seit 2014 ist Matthias Krämer in der Insolvenzverwaltung tätig.
Ausgewählte Mandate
Insolvenzverwaltung („Schattenverwaltung“), Gesellschaftsrecht, Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, Beratung von Leitungs- und Aufsichtsorganen
Ausgewählte Mandate
- Schattenverwaltung
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Seit 2016Rechtsanwalt bei WELLENSIEK in Heidelberg
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2014 bis 2016Rhein Rechtsanwälte, Rechtsanwalt im Bereich Insolvenzrecht, Bensheim
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2012 bis 2014SURE Energies AG, Mitglied des Vorstandes, Hamburg
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2013 bis 2014SURE Energies International GmbH, Geschäftsführer, Hamburg
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2013 bis 2014SOLAR ENERGY ONE RENT AG, Generalbevollmächtigter, Zug (Schweiz)
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2011 bis 2012solarhybrid AG , Prokurist und Leiter Recht und Personal, Hamburg
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2010 bis 2011Zech Group GmbH, Justiziar/Syndikus, Bremen
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2009 bis 2010Ernst & Young Law GmbH, Senior Associate, Eschborn
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2008 bis 2009Lovells LLP, Associate, Frankfurt am Main
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2005 bis 2007Beiten Burkhardt RA-GmbH, Associate, Frankfurt am Main
Ausbildung
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2002 bis 2004Rechtsreferendariat, zweite juristische Staatsprüfung
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1998 bis 2002Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität, Frankfurt am Main, erste juristische Staatsprüfung
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Der Aufsichtsrat 2008Die Haftung des Aufsichtsrats in der Kreditkrise
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Manager-Magazin 2008Wie und warum Vorstände haften – Die Grundsätze für die Haftung des Vorstands